11 oder 22 kW ist die erste technische Entscheidung beim Wallbox-Kauf. Ob die höhere Leistung im Alltag etwas bringt, hängt vor allem vom Bordlader Ihres Autos ab, und eine 22-kW-Wallbox ist beim Netzbetreiber zustimmungspflichtig. Dieser Ratgeber rechnet beide Varianten durch und zeigt, wann sich 22 kW lohnen.
- 11 kW
- 3 × 16 A
- dreiphasig, 230 V
- 22 kW
- 3 × 32 A
- dreiphasig, 230 V
- Zustimmung nötig
- mehr als 12 kVA
- NAV § 19 Abs. 2
- Ladeverlust Wallbox
- 5,1–7,0 %
- ADAC-Messung 2026
- 40 kWh bei 11 kW
- ca. 3 h 53 min
- inkl. 7 % Ladeverlust
- 40 kWh bei 22 kW
- ca. 1 h 57 min
- nur mit 22-kW-Bordlader
Der Bordlader entscheidet
Beim Laden mit Wechselstrom (AC) liefert die Wallbox den Strom, umgewandelt wird er im Auto. Das übernimmt der Bordlader (Onboard-Lader). Er begrenzt, wie viel Leistung das Fahrzeug an der Wallbox tatsächlich aufnimmt. Eine 22-kW-Wallbox lädt ein Auto mit 11-kW-Bordlader deshalb nicht schneller als eine 11-kW-Wallbox.
Die AC-Ladeleistung Ihres Fahrzeugs finden Sie im Datenblatt oder in der Betriebsanleitung. Achten Sie dabei auf die Angabe für AC-Laden, nicht auf die meist deutlich höhere DC-Schnellladeleistung. Die DC-Leistung spielt an einer privaten Wallbox keine Rolle. Den Unterschied der beiden Ladearten erklärt der Ratgeber AC oder DC laden.
Die beiden Leistungsstufen ergeben sich aus Spannung, Stromstärke und Phasenzahl: Dreiphasig mit 16 A sind es rund 11 kW (3 × 230 V × 16 A), mit 32 A rund 22 kW (3 × 230 V × 32 A). Diese Werte finden Sie in unserer Datenbank als maximalen Ladestrom der Wallboxen wieder, zum Beispiel 16 A beim go-e Charger Gemini 2.0 11 kW und 32 A bei der 22-kW-Variante go-e Charger Gemini 2.0 22 kW.
Ladezeit-Beispielrechnungen
Die folgenden Rechnungen gehen von einer konstanten Ladeleistung und einem Ladeverlust von 7 % aus. Das ist der obere Wert, den der ADAC 2026 an 11- und 22-kW-Wallboxen gemessen hat (5,1 bis 7,0 %). Aus dem Netz werden damit rund 7 % mehr Energie bezogen, als im Akku ankommt. Die Rechnung ist vereinfacht: Wie lange Ihr Auto tatsächlich braucht, hängt vom Fahrzeug, der Akkutemperatur und dem Ladezustand ab.
| Nachzuladende Energie | Bezug inkl. 7 % Verlust | 4,2 kW (gedimmt nach § 14a) | 11 kW | 22 kW |
|---|---|---|---|---|
| 40 kWh | 42,8 kWh | ca. 10 h 11 min | ca. 3 h 53 min | ca. 1 h 57 min |
| 60 kWh | 64,2 kWh | ca. 15 h 17 min | ca. 5 h 50 min | ca. 2 h 55 min |
Die Spalte 22 kW gilt nur, wenn der Bordlader 22 kW aufnimmt. Mit einem 11-kW-Bordlader gilt an einer 22-kW-Wallbox die Spalte 11 kW.
Die Spalte 4,2 kW zeigt den ungünstigen Fall nach § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf eine steuerbare Wallbox bei drohender Netzüberlastung laut Bundesnetzagentur temporär auf bis zu 4,2 kW dimmen. Auch dann lassen sich E-Autos laut Bundesnetzagentur „in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachladen“. Mehr dazu im Ratgeber § 14a EnWG und Netzentgelt-Rabatt.
Ihre eigene Ladezeit berechnen Sie mit dem Ladezeit-Rechner, in den Sie Akkugröße, Ladestand und Ladeleistung eingeben.
Zustimmungspflicht beim Netzbetreiber
Jede Wallbox ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Eine vorherige Zustimmung braucht es laut § 19 Abs. 2 NAV, wenn die Summen-Bemessungsleistung der Ladeeinrichtungen 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern.
Daraus folgt:
- 11 kW: Mitteilung genügt.
- 22 kW: Zustimmung erforderlich, die Wallbox darf erst danach in Betrieb gehen.
- Zwei 11-kW-Wallboxen an derselben Anlage: zusammen über 12 kVA, also ebenfalls zustimmungspflichtig.
Laut ADAC ist die Anmeldung kostenlos. Für die Genehmigung einer 22-kW-Ladestation können aber Kosten entstehen, etwa wenn Änderungen am Netzanschluss notwendig sind. Den genauen Ablauf beschreibt der Ratgeber Wallbox anmelden.
Zuleitung und Absicherung
Eine 22-kW-Wallbox arbeitet mit bis zu 32 A je Phase, eine 11-kW-Wallbox mit 16 A. Zuleitung, Leitungsschutz und Fehlerstromschutz müssen für die jeweilige Stromstärke ausgelegt sein. Welcher Querschnitt und welche Absicherung nötig sind, legt der Elektroinstallateur anhand von Leitungslänge, Verlegeart und Zählerschrank fest.
Wer heute 11 kW installiert, aber später auf 22 kW wechseln möchte, kann den Installateur bitten, die Zuleitung gleich für die höhere Stromstärke auszulegen. Einige Wallboxen in unserer Datenbank werden laut Hersteller ab Werk auf 11 kW begrenzt und lassen sich später erhöhen, etwa der go-e Charger PRO CABLE (Freischaltung durch den Installateur) oder der JUICE CHARGER me 3 unlimited (ausgeliefert mit 11 kW, per Einstellung auf 22 kW umstellbar). Auch dann gilt: Vor dem Betrieb mit 22 kW ist die Zustimmung des Netzbetreibers nötig.
Die Kosten der Installation hängen stark vom Leitungsweg ab. Der ADAC nennt für ein Einfamilienhaus 500 bis 3.000 Euro. Details im Ratgeber Was kostet die Installation?.
Ladeverluste: kein Argument für 22 kW
Der ADAC hat 2026 an der 22-kW-Wallbox nur ein Fahrzeug gemessen, den Volvo EX30. Er kam dort auf 6,7 % Ladeverlust, an der 11-kW-Wallbox auf 7,0 %. Der Unterschied ist gering. Deutlich höher lagen die Verluste an der Haushaltssteckdose (12,7 bis 24,2 %) und beim PV-Überschussladen mit 4,1 kW (8,0 bis 12,8 %). Für die Wahl zwischen 11 und 22 kW spielen Ladeverluste damit kaum eine Rolle.
Entscheidungstabelle
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Auto lädt AC mit maximal 11 kW | 11 kW |
| Auto steht nachts sechs Stunden oder länger an der Wallbox | 11 kW |
| Auto lädt AC mit 22 kW und hat kurze Standzeiten | 22 kW, Zustimmung des Netzbetreibers einholen |
| Fahrzeugwechsel geplant, Bordlader unbekannt | 11 kW, Zuleitung mit Installateur für spätere Erhöhung besprechen |
| Zwei Elektroautos am selben Hausanschluss | Lastmanagement prüfen, Summe über 12 kVA ist zustimmungspflichtig |
| PV-Überschussladen im Vordergrund | 11 kW mit Phasenumschaltung, siehe PV-Überschussladen |
| Hausanschluss oder Zählerschrank knapp dimensioniert | 11 kW, Netzanschluss vom Installateur prüfen lassen |
Für 11 kW spricht
- Nur Mitteilung beim Netzbetreiber nötig
- 60 kWh in knapp sechs Stunden (Beispielrechnung)
- Zuleitung für 16 A statt 32 A
- Volle Leistung auch bei Autos mit 11-kW-Bordlader
Für 22 kW spricht
- Halbe Ladezeit bei Autos mit 22-kW-Bordlader
- Reserve für zukünftige Fahrzeuge
- Sinnvoll bei kurzen Standzeiten zwischen Fahrten
Passende Wallboxen finden
Modelle beider Leistungsstufen vergleichen Sie unter Wallboxen mit 11 kW und Wallboxen mit 22 kW. Wenn Sie zusätzlich auf PV-Überschussladen achten, finden Sie unter Wallboxen mit Phasenumschaltung Modelle, die zwischen ein- und dreiphasigem Laden wechseln können.
Unsere Einordnung
Die Leistung der Wallbox sollte zum Bordlader passen. Lädt Ihr Auto an AC mit 11 kW, bringt eine 22-kW-Wallbox keinen Zeitgewinn, aber eine Zustimmungspflicht beim Netzbetreiber. 22 kW sind sinnvoll, wenn das Fahrzeug sie aufnehmen kann und kurze Standzeiten häufig sind. Stand der Angaben: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Lädt mein Auto an einer 22-kW-Wallbox schneller?
Nur, wenn der Bordlader des Fahrzeugs an Wechselstrom 22 kW aufnehmen kann. Mit einem 11-kW-Bordlader lädt das Auto an einer 22-kW-Wallbox genauso schnell wie an einer 11-kW-Wallbox.
Wie lange dauert das Laden von 40 kWh mit 11 kW?
Bei konstanter Leistung und 7 % Ladeverlust (oberer ADAC-Messwert an der Wallbox) rund 3 Stunden 53 Minuten. Mit 22 kW und passendem Bordlader sind es rund 1 Stunde 57 Minuten.
Ist eine 22-kW-Wallbox genehmigungspflichtig?
Ja. Laut NAV § 19 Abs. 2 braucht sie die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers, weil sie die Schwelle von 12 kVA je elektrischer Anlage überschreitet. Eine 11-kW-Wallbox ist nur mitteilungspflichtig.
Quellen (Stand der Angaben: 28.10.2026)
- Behörde / InstitutionNiederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 19abgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionADAC – Ladeverluste beim Elektroauto: Wie hoch sind sie wirklich?abgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionADAC – Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation 2026abgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionBundesnetzagentur – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungenabgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionBundesnetzagentur – Pressemitteilung vom 27.11.2023 zu § 14a EnWGabgerufen am 28.10.2026
Verfasst von
WallboxGuide RedaktionDie Redaktion pflegt die Produktdatenbank, wertet Herstellerangaben aus und schreibt Kaufberatungen und Ratgeber. Bewertungen entstehen nach der öffentlich dokumentierten Methodik.
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