Sobald mehrere Elektroautos am selben Hausanschluss laden, wird die verfügbare Leistung knapp. Lastmanagement sorgt dafür, dass Wallboxen den Anschluss nicht überlasten, und entscheidet oft darüber, ob eine Tiefgarage im Mehrfamilienhaus ohne teuren Netzausbau elektrifiziert werden kann. Dieser Ratgeber erklärt statisches und dynamisches Lastmanagement, die Regeln von NAV, § 14a EnWG und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und worauf Sie bei der Wahl der Wallboxen achten. Die rechtlichen Fragen für Mieter und Eigentümergemeinschaften behandelt der Ratgeber Wallbox in Mietwohnung und WEG.
- Zustimmung Netzbetreiber
- mehr als 12 kVA
- Summe je Anlage, NAV § 19
- Lastmanagement
- 28 von 33 Modellen
- laut Hersteller, Stand Oktober 2026
- Mindeststrom
- 6 A
- dreiphasig ca. 4,1 kW
- Dimmen nach § 14a
- bis auf 4,2 kW
- Bundesnetzagentur
- Neubau mit mehr als 5 Stellplätzen
- jeder Stellplatz vorverkabelt
- § 6 GEIG
- Förderung Mehrparteienhaus
- bis 1.500 €/Stellplatz
- inkl. Ladepunkt, Anträge bis 10.11.2026
Was Lastmanagement macht
Der ADAC beschreibt zwei Arten: „Beim statischen Lastmanagement wird den Wallboxen eine fixe Ladeleistung zur Verfügung gestellt. Beim dynamischen Lastmanagement wird der aktuelle Stromverbrauch des Gebäudes gemessen und aufgrund dessen errechnet, was als Leistung für das Laden der Elektroautos situativ übrig bleibt.“
| Merkmal | Statisches Lastmanagement | Dynamisches Lastmanagement |
|---|---|---|
| Grundlage | fest eingestellte Höchstleistung für alle Ladepunkte | Messung des aktuellen Gebäudeverbrauchs |
| Zusätzlicher Zähler oder Sensor | nicht nötig | nötig, am Netzanschlusspunkt |
| Nutzung der Anschlussleistung | vorsichtig, weil die Spitzenlast des Hauses eingeplant sein muss | flexibel, freie Leistung wird verteilt |
| Typischer Einsatz | wenige Ladepunkte mit viel Reserve | Tiefgarage, Gewerbe, Haus mit Wärmepumpe |
Die Einordnung in der Tabelle folgt aus den beiden ADAC-Definitionen: Ein dynamisches System braucht einen Messwert vom Netzanschluss, ein statisches nicht. Welche Variante bei Ihnen passt, legt der Elektrofachbetrieb nach Prüfung von Hausanschluss und Zählerschrank fest.
Rechenbeispiel: acht Stellplätze
Ein vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten zeigt, warum es ohne Lastmanagement kaum geht. Acht Stellplätze bekommen je eine 11-kW-Wallbox, zusammen 88 kW. Angenommen, der Hausanschluss erlaubt für Haushalt und Laden zusammen 60 kW, und der Haushalt braucht in Spitzenzeiten bis zu 25 kW (Beispielwerte, keine typischen Werte).
- Ohne Lastmanagement könnten alle acht Autos gleichzeitig 88 kW ziehen, deutlich mehr als der Anschluss hergibt.
- Statisch: Für die Ladepunkte bleiben fest 35 kW (60 minus 25 kW). Laden alle acht Autos, bekommt jedes rund 4,4 kW. Das liegt knapp über der Mindestleistung von rund 4,1 kW, die sich aus 6 A dreiphasig ergibt (3 × 230 V × 6 A). 6 A ist der übliche Mindestladestrom der Wallboxen in unserer Datenbank.
- Dynamisch: Braucht der Haushalt nachts nur 10 kW, stehen 50 kW fürs Laden bereit. Vier Autos könnten dann gleichzeitig mit vollen 11 kW laden (44 kW).
Wie viel Leistung tatsächlich zur Verfügung steht, ermitteln Elektrofachbetrieb und Netzbetreiber. Wie lange ein Auto bei reduzierter Leistung braucht, rechnen Sie mit dem Ladezeit-Rechner nach.
Anmeldung, Zustimmung und § 14a
NAV: Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Eine vorherige Zustimmung braucht es laut § 19 Abs. 2 NAV, wenn die Summen-Bemessungsleistung der Ladeeinrichtungen 12 kVA je elektrischer Anlage überschreitet. Schon zwei 11-kW-Wallboxen an einer Anlage liegen darüber. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Wallbox anmelden.
§ 14a EnWG: Neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Laut Bundesnetzagentur gilt für mehrere Geräte hinter einem Netzanschluss:
- Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe 4,2 kW überschreitet, werden als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.
- Ein Energiemanagementsystem (EMS) ist sinnvoll, wenn es mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen gibt. Der Netzbetreiber gibt dann eine Obergrenze für die Summe aller angeschlossenen Geräte vor.
- Die Mindestleistung ermittelt der Netzbetreiber in diesem Fall gesamthaft mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor, der nach Anzahl der Geräte gestaffelt ist. Bei Direktansteuerung gilt pro Einrichtung grundsätzlich 4,2 kW.
Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen laut Bundesnetzagentur nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Netzüberlastung ablehnen oder verzögern. Mehr zu Modulen und Netzentgelt-Rabatt im Ratgeber § 14a EnWG.
Vorverkabelung: was das GEIG verlangt
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz schreibt für bestimmte Gebäude eine Leitungsinfrastruktur vor, also die Leitungsführungen für Strom- und Datenleitungen vom Stellplatz über den Zählpunkt bis zu den Schutzelementen (§ 2 GEIG):
| Fall | Pflicht laut GEIG |
|---|---|
| Neues Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen im oder am Gebäude | jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur (§ 6) |
| Größere Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen, die Parkplatz oder elektrische Infrastruktur umfasst | jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur (§ 8) |
Als größere Renovierung gilt laut § 2 GEIG eine Renovierung von mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle. Bei Wohnungseigentum ist laut GEIG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Eigentümer im Sinne des Gesetzes.
Für bestehende Mehrparteienhäuser ab drei Wohneinheiten gibt es derzeit eine Bundesförderung: bis zu 1.300 Euro je Stellplatz für die Vorverkabelung, 1.500 Euro inklusive Ladepunkt und 2.000 Euro inklusive bidirektional ladefähigem Ladepunkt. Mindestens 20 Prozent der Stellplätze, insgesamt mindestens sechs, müssen vorverkabelt werden. Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich, vorbehaltlich der Haushaltsmittel. Alle Bedingungen stehen im Ratgeber Wallbox in Mietwohnung und WEG.
Abrechnung zwischen den Nutzern
Laden alle Bewohner über einen gemeinsamen Anschluss, muss der Strom verteilt werden. Wird nach Kilowattstunden an wechselnde Nutzer abgerechnet, gilt das Mess- und Eichrecht: Laut Eichbehörden ist dann eine dauerhafte Aufzeichnung der Messwerte nötig, auch wenn der Ladepunkt nicht öffentlich zugänglich ist. Eichrechtskonforme Wallboxen mit Lastmanagement in unserer Datenbank sind zum Beispiel die Easee Charge Max Eichrecht, die Ampure Boost 22 kW mit Steckdose und die Smappee EV Wall Socket 22 kW. Alle Modelle finden Sie unter eichrechtskonforme Wallboxen, die Hintergründe im Ratgeber Dienstwagen zu Hause laden und abrechnen.
Worauf Sie bei den Wallboxen achten
| Merkmal | Warum es zählt | In unserer Datenbank |
|---|---|---|
| Lastmanagement | verteilt die Leistung, schützt den Hausanschluss | 28 von 33 Modellen laut Hersteller, teils mit Zubehör, etwa Zaptec Go 2 und KEBA KeContact P40 11 kW |
| Zugangsschutz per RFID | verhindert fremdes Laden am Gemeinschaftsstellplatz | bei den meisten Modellen, nicht etwa bei ABL Pulsar 11 kW und Tesla Wall Connector (Gen 3) |
| OCPP | Anbindung an ein Backend für Abrechnung und Verwaltung | z. B. Alfen Eve Single Pro-line mit OCPP 1.6J und 2.0.1 |
| Zähler | MID für interne Zuordnung, Eichrecht für kWh-Abrechnung an Dritte | MID oder Eichrecht bei vielen Modellen, Filter im Wallbox-Finder |
| § 14a-Steuerbarkeit | Pflicht für neue Wallboxen über 4,2 kW | Übersicht unter steuerbaren Wallboxen |
Klären Sie vor dem Kauf, ob das Lastmanagement nur innerhalb einer Herstellerfamilie funktioniert oder ob sich später Wallboxen anderer Marken einbinden lassen, etwa über OCPP oder ein übergeordnetes Energiemanagement. Im Mehrfamilienhaus lohnt es sich, gleich ein System für alle Stellplätze zu planen statt einzelner Insellösungen.
Auch im Einfamilienhaus sinnvoll
Lastmanagement ist nicht nur etwas für Tiefgaragen. Laden zwei Autos am selben Haus, liegt die Summe mit zwei 11-kW-Wallboxen über 12 kVA und ist zustimmungspflichtig. Ein dynamisches Lastmanagement berücksichtigt außerdem andere große Verbraucher im Haus, etwa eine Wärmepumpe. Welche Leistung für Sie sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber 11 oder 22 kW?.
Unsere Einordnung
Ohne Lastmanagement lassen sich mehrere Wallboxen an einem Hausanschluss kaum betreiben. Dynamisches Lastmanagement nutzt die vorhandene Leistung am besten, braucht aber einen Messpunkt am Netzanschluss. Im Mehrfamilienhaus gehören Zustimmung des Netzbetreibers, ein gemeinsames Energiemanagement nach § 14a, eine eichrechtskonforme Abrechnung und gegebenenfalls die GEIG-Vorverkabelung von Anfang an in die Planung. Stand der Angaben: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement?
Laut ADAC stellt statisches Lastmanagement den Wallboxen eine feste Ladeleistung zur Verfügung. Dynamisches Lastmanagement misst den aktuellen Stromverbrauch des Gebäudes und verteilt die Leistung, die situativ für das Laden übrig bleibt.
Brauche ich für zwei Wallboxen die Zustimmung des Netzbetreibers?
Ja, wenn beide an derselben elektrischen Anlage hängen und zusammen mehr als 12 kVA haben. Zwei 11-kW-Wallboxen liegen darüber. Laut § 19 Abs. 2 NAV muss sich der Netzbetreiber innerhalb von zwei Monaten äußern.
Wie funktioniert § 14a EnWG bei mehreren Wallboxen?
Laut Bundesnetzagentur ist dann ein Energiemanagementsystem sinnvoll. Der Netzbetreiber gibt eine Obergrenze für die Summe aller angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vor und ermittelt die Mindestleistung gesamthaft mit einem nach Anzahl der Geräte gestaffelten Gleichzeitigkeitsfaktor.
Müssen neue Mehrfamilienhäuser Stellplätze für Wallboxen vorbereiten?
Ja. Nach § 6 GEIG muss bei einem neuen Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen im oder am Gebäude jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Bei einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen gilt das nach § 8 GEIG ebenfalls.
Quellen (Stand der Angaben: 29.10.2026)
- Behörde / InstitutionADAC – Glossar: Elektromobilität von A bis Z einfach erklärtabgerufen am 29.10.2026
- Behörde / InstitutionNiederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 19abgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14aabgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionBundesnetzagentur – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungenabgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionBundesnetzagentur – Verbraucherportal E-Mobilität: FAQ zur Wallboxabgerufen am 29.10.2026
- Behörde / InstitutionGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) § 2abgerufen am 29.10.2026
- Behörde / InstitutionGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) § 6abgerufen am 29.10.2026
- Behörde / InstitutionGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) § 8abgerufen am 29.10.2026
- Behörde / InstitutionDas Eichamt informiert – Messgeräteanforderungen zur Erstattung heimischer Ladekosten, Stand 09.01.2026abgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionBMV-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – Aufruf WEG vom 25.03.2026 (PDF)abgerufen am 28.10.2026
- Behörde / InstitutionProgrammseite Laden im Mehrparteienhausabgerufen am 28.10.2026
Verfasst von
WallboxGuide RedaktionDie Redaktion pflegt die Produktdatenbank, wertet Herstellerangaben aus und schreibt Kaufberatungen und Ratgeber. Bewertungen entstehen nach der öffentlich dokumentierten Methodik.
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